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Berufsunfähigkeitsversicherungen Das Risiko erwerbsgemindert zu werden ist erheblich, dies bestätigen die einschlägigen Statistiken. Waren früher häufig Arbeitsbedingungen die Ursache, so sind es heute
zunehmend Zivilisationskrankheiten wie z.B. Herz- und Kreislaufkrankheiten und “orthopädische“ Erkrankungen.
Die gesetzliche Rente im Fall der verminderten Erwerbsfähigkeit reicht nicht aus,
um den gewohnten Lebensstandard aufrechtzuerhalten.
Mit einer Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) schließen Sie die Versorgungslücke zwischen letztem Nettoeinkommen und Rente.
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HINWEIS FÜR SELBSTSTÄNDIGE
Wer bis zum 31.12.1983 nicht mindestens 5 Jahre Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung gezahlt hatte und dann selbstständig wurde, hat im Falle der verminderten Erwerbsfähigkeit in der Regel keinen Anspruch auf Leistungen wegen Erwerbsminderung aus der gesetzlichen Rentenversicherung.
Hier ist private Vorsorge über eine Berufsunfähigkeitsversicherung ein absolutes Muss. |
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HINWEIS FÜR BERUFSSTARTER
Insbesondere in den ersten Jahren der Berufsausbildung entstehen Ansprüche an die gesetzliche Rentenversicherung nur bei Vorliegen von
vollständiger Erwerbsminderung (Arbeitsfähigkeit nur noch unter 3 Stunden täglich). Bei Berufs-/Wegeunfall und bei Berufskrankheit reicht auch die teilweise Erwerbsminderung (Arbeitsfähigkeit 3 bis unter 6
Stunden täglich).
Bei vollständiger Erwerbsminderung beträgt die Rentenhöhe in der Regel in den alten Bundesländern ca. 650,-- Euro monatlich und ca. 550,-- Euro in den neuen Bundesländern - nach Abzug der Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung.
Die langfristige private Absicherung des Einkommens ist daher besonders wichtig. Dabei hilft
kostengünstig eine leistungsfähige Berufsunfähigkeitsversicherung |
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